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  • · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtspauschale

    Arzthelferin unterstützt Arbeitgeber im Impfzentrum: Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG nutzbar?

    von Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln

    | In der Praxis stellt sich folgende Frage: Kann eine angestellte Arzthelferin, die ihren Arbeitgeber (Arzt) in einem Impfzentrum unterstützt, den steuerfreien Übungsleiterfreibetrag bzw. die Ehrenamtspauschale ausgezahlt erhalten? LGP nennt die Voraussetzungen und Details für die Abrechnung. |

     

    Nebenberufliche Tätigkeit ‒ kein Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis

    Der Übungsleiterfreibetrag bzw. die Ehrenamtspauschale lässt sich je nach Tätigkeit für eine nebenberufliche Tätigkeit in einem Corona-Impfzentrum in Anspruch nehmen. Nebenberuflich ist die Tätigkeit dann, wenn

    • diese bezogen auf das Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs beträgt (vgl. R 3.26 (2) LStR) oder

    Karrierechancen

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