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  • · Fachbeitrag · Spenden

    Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Katastrophe in Japan

    Die Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan hat zu großer Hilfsbereitschaft geführt. Das BMF hat die Einzelheiten bezüglich des Spendenabzugs und anderer steuerlicher Maßnahmen festgelegt (Schreiben vom 24.3.2011, Az: IV C 4 - S 2223/07/0015 :005; Abruf-Nr. 111087).

     

    BEACHTEN SIE | Die Sonderregeln gelten nur für Unterstützungen in der Zeit vom 11. März bis zum 31. Dezember 2011. Sie orientieren sich an den Regeln, die 2004/2005 für die Opfer der Seebeben-Katastrophe in Südasien fixiert wurden. Einzelheiten dazu finden Sie in LGP Ausgabe 2/2005, Seite 24.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 73 | ID 26742650

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