25.11.2020 · Fachbeitrag · Sonderzahlungen
BMF mit zwei Klarstellungen zur steuerfreien Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro
Mit Schreiben vom 09.04.2020 hat das BMF Zahlungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der Belastungen der Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gestellt. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 wurde die Steuerfreiheit in § 3 Nr. 11a EStG neu eingefügt. Das Schreiben vom 09.04.2020 ist jetzt durch ein Schreiben vom 26.10.2020 ersetzt worden. Es enthält zwei wichtige Klarstellungen, die LGP Ihnen vorstellt.
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