· Nachricht · Sachbezug
Essenszuschuss für betriebsfremde Kantine: Wie hoch ist der Sachbezugswert?
| Ein LGP-Leser fragt: Ein Arbeitnehmer erhält arbeitstäglich einen Zuschuss für ein Mittagessen in einer betriebsfremden Kantine über 2,55 Euro. Weil das Essen 4,10 Euro kostet, muss er eine Zuzahlung über 1,55 Euro leisten. Der Sachbezugswert beträgt 2025 hingegen 4,40 Euro. Welcher Betrag muss versteuert werden ‒ 4,40 Euro oder 2,55 Euro? |
Antwort | Der Sachbezug von 2,55 Euro ist maßgebend, und zwar aus folgenden Gründen:
- Grundsätzlich ist die Höhe des Zuschusses als Arbeitslohn anzusetzen (2,55 Euro).
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