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  • · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Sachbezugswerte steigen ab 1. Januar 2016 nur für Verpflegung

    | Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Daher steigen 2016 die Werte für Verpflegung. Die Sachbezugswerte für eine Unterkunft bleiben auf dem Niveau von 2015. |

     

    Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2016:

    • Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 236 Euro (bisher: 229 Euro).
    • Die Einzelwerte betragen künftig für ein Frühstück 1,67 Euro (bisher: 1,63 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,10 Euro (bisher: 3,00 Euro).

     

    PRAXISHINWEIS | Unentgeltliche Mahlzeiten - ob in der Kantine oder über Essensmarken oder Restaurantgutscheine - müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die Änderung der Werte ergibt sich aus der 8. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, die der Bundesrat am 6. November 2015 verabschiedet hat. Die Verordnung finden Sie auf lgp.iww.de unter der Abruf-Nr. 145753.
    • Alle „Sachbezugswerte 2016“ finden Sie in einer Tabelle auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen/Checklisten → Lohnabrechnung.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 199 | ID 43712749

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