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  • · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Bewertungsabschlag ist bereits ab 2014 nicht mehr anwendbar

    | Es fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, dann können die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 in Kraft treten. Bereits ab diesem Jahr soll eine Neuregelung beim Bewertungsabschlag für Sachbezüge gelten. |

     

    Der Abschlag in Höhe von vier Prozent bei der Bewertung von Sachbezügen ist demnach nicht anzuwenden, wenn als Endpreis der günstigste Preis am Markt angesetzt ist, ein Sachbezug durch eine zweckgebundene Geldleistung des Arbeitnehmers verwirklicht oder ein Warengutschein mit Betragsangabe hingegeben wird (R 8.1 Abs. 2 Satz 4 LStÄR 2015).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Sobald die LStÄR 2015 endgültig verabschiedet sind, erfahren Sie alle wesentlichen Neuregelungen in „LGP“.
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 163 | ID 42965488

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