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  • 23.11.2020 · Nachricht · Reisekosten

    Verzicht auf gestellte Mahlzeiten und Verpflegungsmehraufwand

    | Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden. Das hat der BFH im Fall einer doppelten Haushaltsführung bei einem Soldaten entschieden und damit die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt. |

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