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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    Reisekostenreform 2014: Antwort auf Fragen aus der Leserschaft

    | Das neue Reisekostenrecht wirft in der Praxis ständig neue Fragen auf. Wir haben die Anliegen unserer Leser zusammengetragen. Finden Sie nachfolgend Antworten darauf, wo die erste Tätigkeitsstätte von Außendienstlern mit Home Office liegt, was zu tun ist, wenn ein Arbeitgeber die Neuregelung nicht umsetzen bzw. höhere Verpflegungspauschalen gewähren will, welche Konsequenzen die Teilnahme an einer mehr als 60 Euro teuren Kundenbewirtung hat und welches Prüfschema für die Ermittlung der ersten Tätigkeitsstätte angewendet werden kann. |

    Außendienstler im Home-Office mit Dienstwagen

    Frage: Arbeitnehmer im Außendienst erledigen die Vor- und Nacharbeiten in ihrem Home-Office. Für Kundenbesuche und Fahrten zum Betriebssitz steht ihnen ein Dienstwagen zur Verfügung. In die Betriebsstätte kommen sie einmal pro Woche. Vertreter, die in der näheren Gegend wohnen, suchen den Sitz rund dreimal pro Woche auf. Müssen Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb beim Lohnsteuerabzug zusätzlich zur Ein-Prozent-Regelung versteuert werden? Sollten diese Arbeitnehmer einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet werden?

     

    Antwort: In diesem Fall sollte der Arbeitgeber die Außendienstmitarbeiter nicht einer ersten Tätigkeitsstätte zuordnen. Sonst würden selbst dann Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte vorliegen, wenn der Arbeitnehmer in der Einrichtung des Arbeitgebers nur Hilfstätigkeiten verrichtet. Folge: Für die Fahrten vom Home-Office zur Betriebsstätte mit dem Dienstwagen wäre ein geldwerter Vorteil zu versteuern.

        

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