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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    Neue Auslandsreisepauschalen seit 1. Januar 2012

    | Das BMF hat neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann. Sie gelten seit 1. Januar 2012 und wurden teilweise erheblich angepasst. | 

     

    WICHTIG | Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend. Für nicht erfasste Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes der für das Mutterland geltende Pauschbetrag (Schreiben vom 8.12.2011, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006 :002; Abruf-Nr. 114227).

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30876060

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