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  • · Nachricht · Reisekosten

    Berufliche Auslandsreisen: Ab 01.01.2024 gelten neue Pauschalen

    | Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer ab 01.01.2024 steuerfrei auszahlen kann. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen für 2024“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 49812569
    • BMF, Schreiben vom 21.11.2023, Az. IV C 5 ‒ S 2353/19/10010 :005, Abruf-Nr. 238529
    Quelle: ID 49812217

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