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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    Änderungen bei den Verpflegungspauschalen durch das ergänzte BMF-Einführungsschreiben

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

    | Das BMF hat das Einführungsschreiben zur Reisekostenreform 2014 um wichtige Details erweitert. Sie gelten größtenteils bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2014, weil es sich um Klarstellungen zum geltenden Recht handelt. Lesen Sie in diesem zweiten Beitragsteil, welche Änderungen sich im Bereich der Verpflegungsmehraufwendungen ergeben. |

    Neue Möglichkeiten bei eintägigen Reisen

    Ist ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte aus beruflichen Gründen abwesend, kann ihm der Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungsgelder zahlen (§§ 3 Nr. 16, 9 Abs. 4a EStG).

     

    Bei eintägigen Reisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden beträgt die steuerfreie Pauschale für jeden Kalendertag 12 Euro. Das ergänzte Schreiben stellt klar, dass die Abwesenheitszeiten zusammengerechnet werden können, wenn ein Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrfach auswärts tätig ist (BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002, Rz. 46; Abruf-Nr. 143138).

     Beide Möglichkeiten führen zum gleichen Ergebnis. Ändern sich allerdings die Abwesenheiten an den einzelnen Tagen, kann sich ein anderes Bild ergeben.      

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