10.07.2024 · Fachbeitrag · Pensionsfonds
FG Hamburg: Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 und 2 EStG dar, sondern Barlohn. So sieht es jedenfalls das FG Hamburg im Streit darüber, ob für ausländische Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an ausländische Pensionsfonds einen Arbeitslohn darstellen, der nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann.
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