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  • · Fachbeitrag · Mitarbeitermobilität/Lohnabrechnung

    Ausländische Grenzpendler im Inland: Das sind die allgemeinen steuerlichen Regeln

    von Steuerberaterin Martina Kaul, Director, WTS GmbH, Frankfurt am Main

    | Gerade Arbeitnehmer, die im Ausland grenznah zu Deutschland wohnen, pendeln oft zur Arbeit nach Deutschland, ggf. mit einer zusätzlichen Vereinbarung über tageweise Home-Office-Tätigkeit im Ausland. Dadurch nimmt die Anzahl der ausländischen Grenzpendler bzw. -gänger tendenziell zu. LGP nimmt das zum Anlass, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in einer Beitragsserie unter die Lupe zu nehmen. Los geht es in dieser Ausgabe mit den allgemeinen steuerlichen Regelungen. |

    Was man unter Grenzpendler und Grenzgänger versteht

    Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen und grundsätzlich arbeitstäglich nach Deutschland pendeln. Typischerweise verfügen Sie in Deutschland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt. In einigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt es Sonderregelungen für diese Arbeitnehmer. Dann wird nicht von Grenzpendlern, sondern von Grenzgängern gesprochen. Eine sog. Grenzgängerregelung besteht in den DBA, die Deutschland mit Frankreich, Österreich und der Schweiz abgeschlossen hat. Auf diese speziellen Grenzgängerregelungen geht LGP in den folgenden Ausgaben im Detail ein.

    Die Besteuerung der Grenzpendler nach deutschem Recht

    In Deutschland wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügen. Dies ist ‒ wie oben erwähnt ‒ bei einem Grenzpendler typischerweise nicht der Fall. Daher unterliegt er in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht.

        

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