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  • · Fachbeitrag · Mitarbeiterbeteiligungen

    BMF regelt Details zur Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

    | Das BMF hat zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung genommen. Es reagiert damit auf die Änderungen, die das am 01.07.2021 in Kraft getretene Fondsstandortgesetz mit sich gebracht hat. LGP stellt die Eckpunkte vor. |

     

    Welche Vermögensbeteiligungen sind nach § 3 Nr. 39 EStG begünstigt?

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers steuerfrei. Welche Vermögensbeteiligungen begünstigt sind, bestimmt das BMF-Schreiben vom 29.11.2017 (Az. V C 5 ‒ S 2430/17/10001, Abruf-Nr. 198285).

     

    Neue Details des BMF

    Das Fondsstandortgesetz hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von Start-ups und KMU verbessert. So ist u. a. der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von 360 auf 1.440 Euro erhöht worden. Das BMF hat die Anwendungsdetails geregelt (BMF, Schreiben vom 16.11.2021, Az. IV C 5 ‒ S 2347/21/10001 :006, Abruf-Nr. 225909):

     

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