19.07.2021 · Nachricht · Mitarbeiterbeteiligung
Rückübertragung von Anteilen bei einer Mitarbeiterbeteiligung
Erzielt ein Arbeitnehmer Gewinne aus der Rückübertragung von GmbH-Anteilen bei beendetem Arbeitsverhältnis, sind diese nicht zwingend steuerbar. Der Gewinn ist also insbesondere nicht von vornherein als Arbeitslohn zu qualifizieren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des FG Düsseldorf.
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