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  • 21.09.2026 · Nachricht · Mitarbeiterbeteiligung

    § 3 Nr. 39 EStG: Kostet Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen die Steuerfreiheit der Mitarbeiterbeteiligung?

    Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ hatte der Gesetzgeber Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver gemacht. Seither beträgt der steuerliche Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG nicht mehr 1.440 Euro, sondern 2.000 Euro. Das FG Düsseldorf hat jetzt aber Wasser in den Wein gegossen. Unternehmen, die § 3 Nr. 39 EStG nutzen wollen, sollen das nämlich nur können, wenn sie die Kapitalbeteiligungen auch geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden anbieten. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.