14.03.2017 · Nachricht · Lohnzuschläge
Pauschale Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste steuerpflichtig
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zum Grundlohn unabhängig davon vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i. S. d. § 3b Abs. 1 EStG. Das hat der BFH entschieden.
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