12.10.2017 · Nachricht · Lohnsteuerbescheinigung/Reisekosten
Weiter Vereinfachung für Reisekosten und Mahlzeitengestellung
Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ gilt letztmalig bis Ende 2018. Das BMF hat nämlich die bis Ende 2017 befristete Befreiungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr verlängert.
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