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  • · Fachbeitrag · Lohnsteueraußenprüfung

    Neue einheitliche Digitale LohnSchnittstelle (DLS)

    | Seit 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die Buchführung, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurde, bei Außenprüfungen im Wege des Datenzugriffs zu prüfen. Jetzt hat sie einen einheitlichen Standard für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers entwickelt: Die Digitale LohnSchnittstelle (DLS). |

    Ausgangspunkt: Keine definierte Struktur der steuerrelevanten Daten

    Der Lohnsteuerprüfer kann bei der Außenprüfung auf die per EDV erstellten lohnsteuerlich relevanten Daten zugreifen. Er hat drei Zugriffsmöglichkeiten: Neben dem unmittelbaren (Z1-Zugriff) und mittelbaren Zugriff (Z2-Zugriff) kann er die Daten per Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff) anfordern. Die häufigste Form des Z3-Zugriffs ist die Überlassung eines Datenträgers an den Lohnsteuerprüfer zur Auswertung auf dessen Notebook. Die Finanzverwaltung empfiehlt hierzu den GDPdU-Beschreibungsstandard (GDPdU = Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).

     

    Die Crux: Die Struktur und Bezeichnung der steuerrelevanten Daten sind innerhalb dieses Standards nicht definiert. Aufgrund der Vielfalt der Lohnsteuerprogramme sind die Dateien und Felder mit den steuerlich relevanten Daten entsprechend unterschiedlich aufgebaut, bezeichnet, formatiert und verknüpft. Mit der DLS will das BMF jetzt Abhilfe schaffen (Schreiben vom 29.6.2011, Az: IV C 5 - S 2386/07/0005; Abruf-Nr. 112684).

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