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  • 02.04.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuerabzug

    Neuer Grundfreibetrag – Korrektur beim Lohnsteuerabzug 2013?

    | Ein Leser fragt: Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro erhöht. Die geänderten Programmablaufpläne sollen laut BMF spätestens ab dem 1. April 2013 angewendet werden. Sind die Lohnabrechnungen für die Lohnzahlungszeiträume Januar bis März 2013, die auf Basis der bislang geltenden Programmablaufpläne 2013 erstellt worden sind, zu korrigieren? Wir haben Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, München gefragt. |

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