13.05.2020 · Nachricht · Lohnsteuer
Summenbescheid: Nachgezahlte Beiträge sind kein Arbeitslohn
Entrichtet der Arbeitgeber Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f SGB IV nach, führt dies nicht zu Arbeitslohn beim Arbeitnehmer. So sieht es jedenfalls das FG Köln. Das letzte Wort hat aber der BFH.
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