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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Kein Arbeitslohn: Zahlung des Verwarnungsgelds für Falschparken

    | Die Verwarnungsgelder wegen Falschparkens, die ein Paketzustelldienst übernimmt, führen bei den Fahrern nicht zu zusätzlichem Arbeitslohn. Diese erfreuliche Ansicht vertritt das FG Düsseldorf. |

     

    Die Argumente des FG waren,

    • dass die Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt diesen zusätzlichen Arbeitslohn erhalten hätten,
     

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