· Fachbeitrag · Lohnabrechnung/Arbeitgeberhaftung
Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 EStG ‒ seit 01.01.2026 zwingend elektronisch
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer in zu geringer Höhe einbehalten und kann er den fehlenden Betrag nicht nachträglich einbehalten, dann ist hierüber das Finanzamt zu informieren. Nur so lässt sich die Arbeitgeberhaftung umgehen. Während sich diese Anzeige bislang schriftlich stellen ließ, muss sie seit 01.01.2026 zwingend elektronisch erfolgen. LGP klärt auf.
Darum geht es bei der Anzeigepflicht nach § 41c Abs. 4 EStG
Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer in zu geringer Höhe einbehalten, ist er berechtigt, den fehlenden Betrag bei der nächstfolgenden Lohnzahlung einzubehalten (§ 41c Abs. 1 EStG). Das ist aber nicht immer möglich, z. B. weil:
- der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder
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