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  • · Nachricht · Lohnabrechnung

    BMF: Geänderte Programmablaufpläne für Lohnsteuerabzug 2023

    | Das BMF hat neue Programmablaufpläne veröffentlicht, die die gesetzlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 zum 01.01.2023 berücksichtigen, nämlich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Die neuen Programmablaufpläne sind ab April 2023 anzuwenden. |

     

    Hintergrund | Das BMF hatte am 18.11.2022 die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Zu dem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass sich weitere gesetzliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben werden, die Auswirkungen auf die Programmablaufpläne 2023 haben. Vor diesem Hintergrund hatte das BMF bezüglich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs Übergangsregelungen getroffen. Arbeitgeber durften den Lohnsteuerabzug vorerst nach den im November veröffentlichten Programmablaufplänen berechnen (BMF, Schreiben vom 08.12.2022, Az. IV C 5 ‒ S 2361/19/10008 :008, Abruf-Nr. 232764).

     

    Mit Schreiben vom 13.02.2023 (Az. IV C 5 ‒ S 2361/19/10008 :008, Abruf-Nr. 233779) hat das BMF nun die geänderten Programmablaufpläne für 2023 bekannt gemacht, die ab dem 01.04.2023 gelten. Zugleich endet die Übergangsregelung aus dem BMF-Schreiben vom 08.12.2022. Konkret gilt:

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