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  • 21.11.2025 · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Gilt verbesserte AfA für E-Fahrzeuge auch für Gebrauchtwagen?

    | Jüngst wurde mit § 7 Abs. 2a EStG eine neue verbesserte AfA für E-Fahrzeuge installiert. Ein LGP-Leser fragt nun, ob diese Regelung nur für Elektrofahrzeuge gilt, die ab dem 01.07.2025 neu angeschafft worden sind oder ob die Regelung auch für gebraucht gekaufte Fahrzeuge gilt. Steuerberaterin Susanne Weber antwortet. |