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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    E-Fahrzeuge: Steuerliche Neuerungen beim Bruttolistenpreis und bei der Abschreibung

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

    | Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Abruf-Nr. 249194 ) zugestimmt. Dadurch ändert sich die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen, die keine CO 2 -Emmission haben, z. B. reine Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Konkret: beim Bruttolistenpreis und bei der Abschreibung. |

    Geldwerter Vorteil bei Überlassung an Arbeitnehmer

    Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der keine CO2-Emmission hat, auch zur privaten Nutzung, so entsteht ein als Sachbezug zu erfassender Arbeitslohn. Seit einigen Jahren darf

    • für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung der Bruttolistenpreis geviertelt werden;