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  • 03.12.2015 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Keine pauschale Lohnsteuer für beherrschende Gesellschafter

    Übt ein Alleingesellschafter oder ein zu mindestens 50 Prozent beteiligter Gesellschafter in seiner GmbH eine geringfügige Beschäftigung aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben werden.