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  • 03.12.2015 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Keine pauschale Lohnsteuer für beherrschende Gesellschafter

    | Übt ein Alleingesellschafter oder ein zu mindestens 50 Prozent beteiligter Gesellschafter in seiner GmbH eine geringfügige Beschäftigung aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben werden. |

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