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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Beim BFH: Ist Fahrdienst für gemeinnützige Altenhilfe begünstigt?

    | Kann die Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe über den Übungsleiterfreibetrag abgerechnet werden? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |

     

    Im konkreten Fall wurden die Nutzer der Tagespflege von ihrer Wohnung zur Einrichtung und zurück befördert. Das Finanzamt wollte den Fahrern nur die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) zubilligen. Anders das FG Baden-Württemberg. Es vertrat die Ansicht, dass sich die Tätigkeit der Fahrer nicht auf die reine Beförderung beschränke. Sie enthalte die Pflege alter Menschen, die zur Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrags berechtige. Pflege umfasse „sämtliche persönlich zu erbringende Hilfeleistungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens“. Dazu gehöre die Hilfe zur Mobilität pflegebedürftiger Personen. Hilft ein Fahrer beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung sowie beim Ein- und Ausstieg, bestehe auch ein unmittelbarer und persönlicher Kontakt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2018, Az. 3 K 888/16, Abruf-Nr. 200846).

     

    Wichtig | Die Finanzverwaltung hat Revision beim BFH eingelegt. Das Verfahren trägt das Az. VI R 9/18.

    Quelle: ID 45275831

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