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  • 14.09.2020 · Nachricht · Fahrtkosten

    Unbefristete Zeitarbeit: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

    | Kann ein Arbeitnehmer, der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen steht, seine Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte (Einsatzort beim Entleiher) nach Reisekostengrundsätzen abrechnen oder kann er nur die Entfernungspauschale geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 32/20 befassen. |

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