30.08.2013 · Fachbeitrag · Fahrtkosten
Probezeit: Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale
Während der Probezeit kann ein Arbeitnehmer die Fahrten zur Arbeitsstätte nur in Höhe der Entfernungskilometer und nicht mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern absetzen bzw. erstattet bekommen.
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