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  • 05.05.2014 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung

    Hochwasser-Helfer 2013: Arbeitgeber können Spende absetzen

    | Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Deutschland Anfang Juni 2013 als Hochwasser-Helfer eingesetzt waren und dafür keine staatlichen Erstattungen gefordert haben, kommen zumindest in den Genuss eines Spendenabzugs. Das wurde auf Bund-Länder-Ebene beschlossen. |

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