· Nachricht · Energiepreispauschale
Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale bei rechtmäßiger Auszahlung durch Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern
Das Finanzamt muss die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer verfolgen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der Energiepreispauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat. Der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht, meint das FG Münster (Urteil vom 10.12.2025, Az. 6 K 1524/25 E, Abruf-Nr. 252071 ).
Wichtig — Das FG hat die Revision zugelassen. Sie ist beim BFH unter dem Az. VI R 24/25 anhängig.
Quelle: ID 50682040