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  • · Nachricht · Ehrenamtsfreibetrag

    Ehrenamtlich Tätige in Impfzentren auch 2022 begünstigt

    | Ehrenamtlich Tätigen in Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams sowie in Corona-Testzentren kann auch im Jahr 2022 (nach den Jahren 2020 und 2021) die Übungsleiterpauschale bzw. die Ehrenamtspauschale gewährt werden, so das FinMin Thüringen. |

     

    Das FinMin Thüringen unterscheidet wie folgt in dem bundeseinheitlich abgestimmten Erlass vom 02.02.2022 (Az. 1040-21-S 1901/67-45-14557/2022, Abruf-Nr. 227373):

     

    • Die Übungsleiterpauschale in Höhe von jährlich 3.000 Euro (2020: 2.400 Euro) nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können all diejenigen, die in Impfzentren und mobilen Impfteams in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Impfungen nebenberuflich tätig sind. Dies ist das medizinische Personal, das im Impfbereich bei der Aufklärung und der Impfung tätig ist. Hierzu zählen auch Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung der Impfungen, wie die Registrierung der zu Impfenden, die Aufbereitung des Impfstoffs, die Dokumentation der Impfungen sowie die Überwachung der Geimpften.

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