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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    So lässt sich die Nutzung von Firmenwagen aus dem Fahrzeugpool mit Privatnutzung gestalten

    von Rechtsanwalt Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt am Main

    | Das Thema „Firmenwagen aus einem Fahrzeugpool statt Dienstwagen“ kommt immer dann aufs Trapez, wenn Arbeitnehmer auf ein Fahrzeug vom Chef nicht verzichten, aber die lohnsteuerliche Belastung möglichst gering halten möchten. LGP gibt einen Überblick über die lohnsteuerlichen Grundlagen für Fahrzeugpools und liefert einen arbeitsrechtlichen Gestaltungsvorschlag für die Firmenwagenüberlassung aus einem Pool. |

    Die klassische Dienstwagenüberlassung

    Traditionell wünschen sich Führungskräfte und Vertriebsarbeitnehmer einen Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit als Gehaltsbestandteil.

     

    In der Regel wird dann ein Fahrzeug fest einem Arbeitnehmer zugeordnet. Je nach Bruttolistenpreis und Entfernung Wohnung erste Tätigkeitsstätte ergibt sich daraus oft eine nicht unerhebliche lohnsteuerliche Belastung. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer noch andere (umweltfreundliche) Verkehrsmittel (Fahrrad, Roller, ÖPNV, Bahn) nutzt oder auf manche private Autofahrt verzichtet, „rentiert“ sich der Dienstwagen immer weniger.

        

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