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  • 02.04.2014 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Geldwerter Vorteil bei fehlender Regelung über Privatnutzung

    Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, ohne die private Nutzung zu regeln, kommt das einer konkludenten Gestattung der Privatnutzung gleich. Das FG Berlin-Brandenburg hat deshalb die nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung angesetzte Besteuerung des geldwerten Vorteils mittels Ein-Prozent-Regelung als rechtmäßig anerkannt.