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  • 02.04.2014 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Geldwerter Vorteil bei fehlender Regelung über Privatnutzung

    | Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, ohne die private Nutzung zu regeln, kommt das einer konkludenten Gestattung der Privatnutzung gleich. Das FG Berlin-Brandenburg hat deshalb die nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung angesetzte Besteuerung des geldwerten Vorteils mittels Ein-Prozent-Regelung als rechtmäßig anerkannt. |

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