Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.03.2013 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Ein-Prozent-Regelung stets auf Basis des Bruttolistenneupreises

    | Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens bemisst sich nach der Ein-Prozent-Regelung auf der Grundlage des Bruttolistenneupreises. Das gilt nach Ansicht des BFH auch bei einem als Gebrauchtfahrzeug angeschafften Dienstwagen. Die tatsächlichen Anschaffungskosten dürften nicht angesetzt werden. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents