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  • · Carsharing

    Moderne Dienstwagenüberlassung 2.0 durch Carsharing: Das sind die steuerlichen Regeln

    Bild: Google Gemini / KI-generiert

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels

    Carsharing gerät v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode und ist in der Praxis bei nur seltener Pkw-Nutzung oft viel günstiger als der Erwerb eines Pkw. Kein Wunder, dass sich auch Arbeitnehmer vermehrt fürs Carsharing interessieren. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt und welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Carsharing-Account zur Nutzung überlassen – v. a. mit Blick auf die private Mitbenutzung? Gilt hier z. B. ebenfalls die Ein-Prozent-Regelung? Praxisfragen, die LGP beantwortet.

    Darum geht es beim Carsharing

    Beim Carsharing („Autoteilen“) geht es um die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen auf Basis einer Rahmenvereinbarung. Rechtlich eingeordnet handelt es sich um einen Mietvertrag mit Elementen eines Dienstleistungsvertrags. Der Zugang zu den jeweiligen Fahrzeugen erfolgt dezentral via App. Man unterscheidet in der Praxis im Wesentlichen zwei Systeme:

     

    • Stationsbasiertes Carsharing: Das Fahrzeug wird an einem festen Stellplatz abgeholt und dorthin zurückgebracht.