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  • · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

    Bewirtungskosten für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltung

    | Kosten, die für die Bewirtung von Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung entstehen, sind zu 100 Prozent abziehbar. Insofern ist bei Betriebsveranstaltungen zwischen der Bewirtung von externen Geschäftspartnern und eigenen Arbeitnehmern zu unterscheiden. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein klargestellt. |

     

    • Bei einer Bewirtung auf einer Betriebsveranstaltung gilt:
      • Für eigene Arbeitnehmer handelt es sich um eine betrieblich veranlasste Bewirtung. Arbeitgeber können die anteiligen Bewirtungskosten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abziehen (R 4.10 Abs. 7 S. 1 LStR).

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