· Nachricht · Betriebsveranstaltung
Bewirtung von Geschäftspartnern auf Betriebsveranstaltungen: Welche steuerlichen Regeln gelten hier?
| Ein LGP-Leser fragt: In der Praxis nimmt neben den Arbeitnehmern auch der eine oder andere Geschäftspartner an einer Betriebsveranstaltung teil. Wie hat für diese Teilnehmer die Besteuerung zu erfolgen? Und lässt sie sich teilweise vermeiden? |
Antwort | Bei der Betriebsveranstaltung sind die entstehenden Gesamtkosten nach Köpfen auf alle anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Was die Besteuerung der Kosten angeht, gilt Folgendes:
- Der teilnehmende Geschäftspartner muss den Vorteil selbst als Betriebseinnahme versteuern ‒ ohne Abzug des Freibetrags von 110 Euro (der für Arbeitnehmer gilt).
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