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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Fragen zur Jubiläumsfeier, zu Geschenken an Arbeitnehmer und zum Firmenfitnessbeitrag

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München

    Im IWW-Webinar zu den Schwerpunkten bei der lohnsteuerlichen Betriebsprüfung haben die Teilnehmer Fragen zur Jubiläumsfeier, zu Geschenken an Arbeitnehmer und zum Firmenfitnessbeitrag aufgeworfen, die auch über den Einzelfall hinaus interessant sind.

    Feier aus persönlichem Anlass des Arbeitnehmers

    Eine Feier aus einem besonderen beruflichen Anlass eines Arbeitnehmers, wie Diensteinführung, Beförderung, Jubiläum etc., ist kein Arbeitslohn, wenn die Kosten je Teilnehmer die Freigrenze von 110 Euro (inkl. USt) nicht übersteigen.

     

    Frage: Pro Jahr und Arbeitnehmer sind bis zu zwei Betriebsveranstaltungen innerhalb des 110-Euro-Freibetrags steuerfrei möglich. Gilt die 110-Euro-Freigrenze für ein Jubiläum zusätzlich zu den beiden Betriebsveranstaltungen?