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  • 19.07.2018 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Einladung zu Jubiläumsevent: FG bricht mit fiskalischer Tradition

    | Laden Unternehmen Kunden und Geschäftspartner zu einem Event ein, sind die Sachbearbeiter des Finanzamts meist streng. Sie gliedern aus den Kosten die Bewirtungskosten aus, ermitteln aus dem Restbetrag die Kosten je Teilnehmer und streichen sowohl den Betriebsausgaben- als auch den Vorsteuerabzug, wenn die Kosten je Teilnehmer netto über 35 Euro liegen. Das FG Münster hat mit dieser fiskalischen Tradition gebrochen. |