· Fachbeitrag · Betriebliche Krankenversicherung
Steuerliche Spielregeln für betriebliche Krankenversicherung kennen und geschickt nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine beliebte Arbeitgeberleistung. Damit diese Leistung steuer- und beitragsfrei bleibt, muss der Arbeitgeber bei der individuellen Vertragsgestaltung gehörig aufpassen. LGP stellt die Spielregeln und Fallstricke vor. So wissen Arbeitgeber, worauf sie bei der konkreten Umsetzung in der Praxis achten müssen.
Darum geht es bei der bKV
Die bKV ist eine Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Arbeitgeber können so die Versicherungen nach Bedarf, finanziellen Möglichkeiten und ggf. auch nach den Wünschen der Arbeitnehmer und/oder in Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern vereinbaren.
Zu den Tarifmodulen gehören regelmäßig Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlungen, das Krankentagegeld, die Zahnzusatzversicherung, alternative Heilbehandlungen, Unterstützung bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können so Leistungen beanspruchen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen hinausgehen. Genau das macht die bKV attraktiv.
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