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  • · Nachricht · Betriebliche Altersversorgung

    Kein Steuerprivileg für Pensionszusage bei Teil-Kapitalisierung

    | Ein Leser fragt: Ist im Rahmen einer Pensionszusage die steuerliche Privilegierung über die Fünftel-Regelung nach § 34 EStG anwendbar, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Pensionszusage über eine Lebensversicherung rückdeckt, die als Rente ausgezahlt wird, und den anderen Teil über ein Investmentdepot rückdeckt und später als Einmalauszahlung auszahlt? |

     

    Antwort | Nein, die Fünftel-Regelung ist in diesem Fall nicht anwendbar.

    • Bei der Pensionszusage wird das Versorgungsversprechen unmittelbar durch den Arbeitgeber erfüllt. Rückdeckungstitel dienen bei der Pensionszusage allein der Finanzierung der Lasten, die für den Arbeitgeber während der Leistungsphase entstehen.

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