29.06.2015 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Einmalzahlung an Witwe des Arbeitnehmers ist tarifbegünstigt
Stirbt ein Arbeitnehmer und hat der Ehegatte Anspruch auf das Versorgungskonto, das über Jahre im Rahmen der bAV angespart wurde, unterliegt die Einmalauszahlung an die Witwe der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG. Das hat das FG München rechtskräftig entschieden (FG München, Urteil vom 25.3.2015, Az. 1 K 2723/13, Abruf-Nr. 144772 ).
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