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  • 15.12.2017 · Nachricht · Betreuungsleistungen

    Für diese Kinder bleibt ein Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei

    | Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG können Arbeitgeber Arbeitnehmern die Kosten für eine Kinderbetreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei erstatten (mehr dazu in LGP 3/2015, Seite 45 → Abruf-Nr. 43218770 ). Die OFD Karlsruhe hat jetzt dargelegt, für welche Kinder diese Steuerbefreiung in Betracht kommt. |

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