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  • · Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit

    Fahrtkostenersatz katholischer Pfarrer für Besuch von Pfarreien

    | Zahlt die katholische Kirche einem Pfarrer für Fahrten zwischen seinem Hauptdienstort und mitbetreuten Pfarreien für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs Zuschüsse, sind diese Zuschüsse in vollem Umfang steuerfrei. Das gilt nach Ansicht des Bayerischen Landesamtes für Steuern auch, wenn eine monatliche Pauschale gezahlt wird. |

     

    Das Bayerische Landesamt für Steuern begründet diese Sonderbehandlung in einer internen Fach-Info damit, dass es sich bei der katholischen Kirche um eine öffentliche Kasse handelt und die reisekostenrechtlichen Vorschriften denen des Bundes und der Länder entsprechen (Lohnsteuer-Fach-Info, Ausgabe 7/2011 vom 16.6.2011).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 146 | ID 28345440

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