· Nachricht · Auslandstätigkeit
BMF hat Werte für steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.10.2025 aktualisiert
| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten (§ 3 Nr. 64 S. 3 EStG). Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.10.2025 aktualisiert. |
Weiterführender Hinweis
- BMF-Schreiben, Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.10.2025 → Abruf-Nr. 50629125
Quelle: ID 50596018