· Nachricht · Auslandstätigkeit
BMF hat Werte für steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2026 aktualisiert
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten (§ 3 Nr. 64 S. 3 EStG). Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2026 aktualisiert.
Weiterführender Hinweis
- Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2026 → Abruf-Nr. 252007
Quelle: ID 50893739