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  • · Nachricht · Auslandstätigkeit

    BMF hat Werte für steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2026 aktualisiert

    Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten (§ 3 Nr. 64 S. 3 EStG). Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2026 aktualisiert.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2026 → Abruf-Nr. 252007
    Quelle: ID 50893739