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  • 18.03.2015 · Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung

    Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei

    | Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt bei einem Arbeitgeberwechsel. Muss der Arbeitnehmer dem bisherigen Arbeitgeber Kosten zurückzahlen und übernimmt der neue Arbeitgeber diese Kosten, ist die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung lohnsteuerpflichtig. |

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