18.03.2015 · Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung
Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt bei einem Arbeitgeberwechsel. Muss der Arbeitnehmer dem bisherigen Arbeitgeber Kosten zurückzahlen und übernimmt der neue Arbeitgeber diese Kosten, ist die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung lohnsteuerpflichtig.
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