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  • 05.05.2021 · Nachricht · Arbeitslohn

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Flugpersonal auf Flügen

    | Die unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über sechs Stunden ist keine Ent- oder Belohnung der Fluggesellschaft für die Arbeitsleistung ihrer Crew-Mitglieder. Sie ist kein Arbeitslohn. Denn die Mahlzeitengestellung liegt im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Fluggesellschaft. Dies hat das FG Düsseldorf entschieden. |

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